AGB / Buchungsbedingungen

Unterkunftsregeln / Preise

Das Apartment C-VIEWS ist liebevoll eingerichtet und soll den Gästen eine Wohlfühlatmosphäre bieten. Damit dies auch möglichst lange so bleibt, setzen wir einen respektvollen Umgang mit unserem Eigentum voraus. Außerdem gibt es einige Regeln:

  • Das gesamte Apartment ist ein Nichtraucher-Apartment
  • Die angegebene Personenkapazität (4) muss eingehalten werden
  • Veranstaltungen / Partys sind nicht erlaubt
  • Haustiere sind nicht erlaubt

Die jeweiligen Übernachtungspreise sind den Buchungskalendern zu entnehmen. Die Endreinigungsgebühr ist für jeden Aufenthalt zu zahlen. Die Preise verstehen sich in Euro und inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Inkludiert im Preis sind Wifi Zugang, das für den Aufenthalt zur Verfügung gestellte Wäschepaket (Bettwäsche & Handtücher), ein Parkplatz sowie die Nutzung des gemeinschaftlichen Poolbereichs.

Anreise

Check-in: ab 16:00 Uhr bis 20:00 Uhr, spätere Anreise nach Absprache. Die Schlüsselübergabe wird rechtzeitig abgestimmt. Mängel an der Wohnung sind bitte direkt am Anreisetag oder einen Tag später anzuzeigen.

Check Out: bis 10:00 Uhr. Beim Abreisen ist darauf zu achten, dass die Wohnung besenrein zurückgelassen wird und benutztes Geschirr in der Spülmaschine vor dem Verlassen oder mit dem Verlassen gereinigt wird. Der Müll ist in den dafür vorgesehenen Stellen zu entsorgen.

Mietvertrag

Mit der Buchung oder dem Buchungswunsch erteilt der Gast dem Vermieter verbindlich den Auftrag zum Abschluss des Mietvertrags (Antrag). Der Mietvertrag wird für beide Seiten verbindlich, nachdem der Vermieter dem Gast die Buchung mit Preis, Anreise- und Abreisedatum schriftlich (auch per Fax oder E-Mail) bestätigt hat (Annahme).

Die Buchungsbestätigung ist genau zu kontrollieren. Sollten darin Abweichungen zur Buchung oder zum Buchungswunsch sein, sind diese unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Tagen anzuzeigen.

Zahlung

Der Mietpreis ist grundsätzlich sofort fällig. In Ausnahmefällen bieten wir eine zweigeteilte Zahlung an, Einzelheiten sind der Buchungsbestätigung zu entnehmen. Mit der Buchungsbestätigung erhält der Gast die Zahlungsaufforderung mit den Zahlungsdaten, eine Bezahlung ist per Überweisung oder per PayPal möglich. Die Buchung wird erst mit der fristgerechten Überweisung des gesamten Mietpreises bzw. der Anzahlung gültig. Ist für den Fall einer zweigeteilten Zahlung der Restbetrag vor Mietbeginn nicht auf dem Konto des Vermieters eingegangen, erfolgt keine Schlüsselübergabe und dies gilt als Nichtanreise. Eine Bezahlung vor Ort ist grundsätzlich nicht möglich.

Stornierung

Der Gast kann vor Mietbeginn durch schriftliche Erklärung (auch per E-Mail) jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt wird mit einer von uns versendeten Eingangs- und Rücktrittsbestätigung wirksam.

Es gelten folgende Stornierungsgebühren:

  • Bei einem Rücktritt mindestens 14 Tage vor Mietbeginn werden 0 % des Wohnungsmietpreises berechnet (100 % Erstattung)
  • Bei einem Rücktritt bis 7 Tage vor Mietbeginn werden 50 % des Wohnungsmietpreises berechnet (50 % Erstattung, eine etwaige Anzahlung wird berücksichtigt).
  • Bei einem Rücktritt weniger als 7 Tage vor Mietbeginn wird der volle Wohnungsmietpreises berechnet.
  • Bei verspäteter Anreise und / oder vorzeitiger Abreise ist der komplette vereinbare Aufenthaltspreis zu entrichtet.

Die oben genannten Gebühren sind unabhängig von einer Vermietung der Wohnung in den frei gewordenen Tagen unsererseits.

Nichtanreise

Die Buchung gilt als storniert, wenn der Gast 24 Stunden nach dem gebuchten Anreisetermin nicht erscheint. In diesem Fall ist der komplett vereinbarte Aufenthaltspreis zu entrichten. Der Vermieter oder dessen Vertreter kann dann über das Objekt frei verfügen.

Kündigung durch den Vermieter

Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung und ggf. Kaution) nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Falle kann der Vermieter von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen.

Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist.

In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter, soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig.

In Spülsteine, Ausgussbecken und Toilette dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches nicht hineingeworfen oder -gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung.

Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten.

Wenn während des Mietverhältnisses Schäden am Apartment und / oder dessen Inventar auftreten, ist der Mieter verpflichtet, dies unverzüglich den Kontaktpersonen anzuzeigen.

Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen sofort den Kontaktpersonen vor Ort gemeldet werden, ansonsten haftet der Mieter für diese Schäden. Zur Beseitigung von Schäden und Mängeln ist eine angemessene Frist einzuräumen. Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor Ort gemeldet werden, sind ausgeschlossen. Reklamationen, die erst am Ende des Aufenthaltes bzw. nach Verlassen des Ferienhauses bei dem Vermieter eingehen, sind ebenfalls vom Schadenersatz ausgeschlossen.

Nutzung eines Internetzugangs über WLAN in dem Apartment C-VIEWS

Der Vermieter unterhält in seinem Ferienobjekt einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes im Ferienobjekt eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Ausgenommen ist hiervon der Besuch von Internetseiten, für die separate Kosten anfallen. Der Besuch von Internetseiten mit illegalem Inhalt ist ebenfalls ausgeschlossen.

Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten. Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit der Vermieter deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichem und zumutbarem Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann. Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).

Mieter und Vermieter sind sich darüber einig, dass etwaige Kosten, die durch eine vertragswidrige Nutzung bzw. eine Nutzung entgegen dem zuvor genannten Rahmen entstehen, vom Mieter zu tragen sind. Das Versenden von Nachrichten illegalen, gewaltverherrlichen oder pornografischen Inhalts über den Anschluss des Vermieters ist verboten. Der Mieter haftet für einen evtl. Schaden.

Die Nutzung erfolgt mittels Zugangsdaten. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Will der Mieter Dritten den Zugang zum Internet über das WLAN gewähren, so ist dies von der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters und der mittels Unterschrift und vollständiger Identitätsangabe dokumentierter Akzeptanz der Regelungen dieser Nutzungsvereinbarung durch den Dritten zwingend abhängig. Der Mieter verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.

Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung

Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom Vermieter und/oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht.

Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen

Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere: das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen; keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen; dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen; die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten; keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten; das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen. Der Mieter stellt den Vermieter des Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter des Ferienobjektes auf diesen Umstand hin.

Datenschutz

Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages notwendige Daten über seine Person gespeichert, geändert und / oder gelöscht werden.

Sämtliche Gäste müssen in Kroatien vom Vermieter an die Gemeinde mit Namen und Ausweisdaten zur Erhebung der Touristensteuer gemeldet werden. Die Touristensteuer übernimmt der Vermieter, der Mieter wird den Kontaktpersonen vor Ort die Ausweise sämtlicher Teilnehmer der Reisegemeinschaft vorlegen, damit dieser eine Kopie oder ein Foto ausschließlich für den Zweck der Meldung anfertigen kann. Im Hausflur ist eine Überwachungskamera zur Sicherheit der Gäste und des Objektes installiert, sämtliche Aufzeichnungen werden nach 30 Tagen automatisch gelöscht. Der Gast erklärt für sich und seine Reisegemeinschaft das Einverständnis zur Überwachung des Treppenhauses.

Alle persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt.

Haftung

Die Beschreibung auf der Webseite wurde nach bestem Wissen erstellt. Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, durch landesübliche Strom- und Wasserausfälle und Unwetter wird nicht gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände wie z.B. behördlicher Anordnung, plötzlicher Baustelle oder für Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten. Der Vermieter ist aber gern bei der Behebung der Probleme (soweit dies möglich ist) behilflich.

Eine Haftung des Vermieters für die Benutzung der bereitgestellten Spiel- und Sportgeräte ist ausgeschlossen.

Die An- und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung. Der Vermieter haftet nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer. Für mutwillige Zerstörungen bzw. Schäden haftet der Mieter in vollem Umfang.

In dem Apartment werden Gäste mit gravierenden Allergien empfangen. Verstößt der Mieter gegen das Rauch- oder Haustierverbot, ist er dem Vermieter zum Ersatz aller Kosten zur Beseitigung der Spuren verpflichtet.

Schlussbestimmungen

Fotos und Text auf der Webseite bzw. im Flyer dienen der realistischen Beschreibung. Die 100-prozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Der Vermieter behält sich Änderungen der Ausstattung (z. B. Möbel) vor, sofern sie gleichwertig sind.

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichem Willen der Vertragsparteien am nächsten kommt.

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohnort des Vermieters.